Sonntag, 05. September 2010

Führerschein-Trainer

Führerschein mit 17 Drucken E-Mail

 

 ABLAUFVORAUSSETZUNGEN / AUFLAGEN

Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung in der Fahrschule.  

Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher.

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
  • keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen


Begleitperson:

  • eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en)
  • das 30. Lebensjahr vollendet
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
Führerscheinprüfung

Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Fahrschulen anbieten.

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage einer Begleitung.

Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt.
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt.