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| ABLAUF | VORAUSSETZUNGEN / AUFLAGEN | Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule. 
| Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher.
Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
- keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen
Begleitperson:
- eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en)
- das 30. Lebensjahr vollendet
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
| | Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Fahrschulen anbieten. | Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage einer Begleitung. | Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung. | Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt. | Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. |
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